Radlader fahren im öffentlichen Straßenverkehr – Wann ist er straßentauglich?

Was ist beim Fahren mit einem Radlader im öffentlichen Straßenverkehr zu beachten? 

Radlader im Verkehrsraum

Ein Radlader im Einsatz auf einer Baustelle – bei der Nutzung auf öffentlichen Straßen sind einige Regeln zu beachten

Ist ein Radlader eine selbstfahrende Arbeitsmaschine? Und was macht man mit einem Radlader?

Ja, Radlader sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Sie laden Güter in die dafür vorgesehene Schaufel, transportieren diese über kurze Distanzen und sind mit einem Gesamtgewicht von zwei Tonnen bis weit über 200 Tonnen erhältlich. Diese Baumaschinen wurden speziell für Arbeiten auf Baustellen konstruiert und werden deswegen vor allem auf dem Baustellengelände bewegt. Trotzdem ist es zwischendurch immer wieder erforderlich, Strecken auf öffentlichen Straßen zurückzulegen. Doch welche Anforderungen stellt die Straßenverkehrsordnung an Baumaschinen wie den Radlader?

 

Mit Radlader auf der Straße fahren: Radlader bis 20 km/h sind zulassungsfrei

Handelt es sich um einen Radlader mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, ist das Gerät zulassungsfrei. Es ist also vom für andere Kraftfahrzeuge verpflichtenden Zulassungsverfahren ausgenommen. Obwohl damit die Verpflichtung zur regelmäßigen Hauptuntersuchung ebenfalls entfällt, ist für Radlader eine jährliche Überprüfung nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft erforderlich.

Die Betriebserlaubnis ersetzt die Zulassungsbescheinigung und gilt als Nachweis dafür, dass der Radlader grundsätzlich für den definierten Einsatz geeignet ist.

 

Die Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Radlader

Die wichtigste Voraussetzung für das Fahren auf öffentlichen Straßen ist bei zulassungsfreien Radladern die allgemeine Betriebserlaubnis. Sie ersetzt die Zulassungsbescheinigung und enthält die technischen Fahrzeugdaten. Da es in Deutschland keine einheitliche Form der Betriebserlaubnis gibt, eignen sich folgende Dokumente für diesen Zweck:

  • Konformitätserklärung (CoC)
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ausgestellt durch das Kraftfahrt-Bundesamt
  • TÜV- oder DEKRA-Gutachten nach § 13 EG-FG oder § 21 StVZO

 

Zulassung für Radlader im Straßenverkehr

Während Radlader mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h nur eine Betriebserlaubnis benötigen, gelten für Radlader mit über 20 km/h strengere Regeln: Zwar sind diese Radlader im Sinne der KFZ-Steuerbefreiung ebenfalls zulassungsfrei, allerdings ist für sie ein amtliches Kennzeichen (grün) der örtlichen Zulassungsbehörde erforderlich. Für solche Radlader wird eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ausgestellt. 

Egal, ob ein Radlader eine Höchstgeschwindigkeit von unter oder über 20 km/h hat: Unter bestimmten Voraussetzungen darf man Radlader auf öffentlichen Straßen fahren. Erfüllen Radlader und Fahrer alle Voraussetzungen, steht einer Überführungsfahrt nichts mehr im Wege.

Unbedingt zu beachten ist, dass für alle Radlader-Typen das Mitführen eines Anhängers nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Nur wenn die Baumaschine über eine geprüfte Kupplung verfügt und die Anhänge- und Stützlast in der Betriebserlaubnis oder Zulassungsbescheinigung eingetragen sind, ist der Anhängerbetrieb erlaubt. Der Transport von Personen oder Gütern ist im öffentlichen Raum ausnahmslos verboten.

Wie für alle Kraftfahrzeuge gilt für den Radlader die Mitführungspflicht folgender Ausrüstung:

  • Verbandskasten
  • Warnweste und Warndreieck
  • Warnleuchte ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
  • Unterlegkeil ab vier Tonnen zulässigem Gesamtgewicht

 

Braucht ein Radlader ein Kennzeichen?

Bevor der Radlader die Baustelle verlässt und auf öffentlichen Straßen fährt, sind mehrere Vorkehrungen zu treffen. Dabei handelt es sich sowohl um dauerhafte als auch vorübergehende Maßnahmen an der Baumaschine. Eine davon ist das Anbringen eines Schildes mit dem Vor- und Nachnamen sowie dem Wohnort des Besitzers auf der linken Seite des Radladers. Firmen vermerken auf dem Schild die Firmendaten. Für Radlader unter 20 km/h sind Geschwindigkeitsschilder mit dem Aufdruck 20 km/h auf der linken und rechten Seiten sowie hinten verpflichtend. Radler über 20 km/h müssen angemeldet sein und brauchen daher ein (grünes) Kennzeichen. Mietest Du einen Radlader bei klarx, übernehmen wir für für Dich alle Arbeiten, die für die Straßentauglichkeit erforderlich sind.

Zu den temporären Maßnahmen zählt die unmittelbare Vorbereitung des Radladers vor dem Befahren von öffentlichen Straßen. Decke vor der Abfahrt alle scharfkantigen Teile ab und nutze für die Radlader-Schaufel einen Zahnschutz. So gesichert ist die Baumaschine für den öffentlichen Verkehr gut vorbereitet.

 

Wann darf man Radlader fahren?

Diese Dokumente brauchst Du, um Radlader auf der Straße zu fahren

Kontrolliere als Besitzer, Mieter oder Fahrer vor Antritt der Fahrt immer, ob sich alle für den Straßenverkehr erforderlichen Dokumente im Radlader befinden.

Radlader bis 20 km/h

  • Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis mit Gutachten
  • Eventuell vorhandene Ausnahmegenehmigungen
  • Eventuell vorhandene Spezialgenehmigungen für technische Veränderungen

Radlader ab 20 km/h

  • Betriebserlaubnis
  • Fahrzeugschein
  • Aktuell gültige TÜV-Bescheinigung
  • AU-Bescheinigung
  • Eventuell vorhandene Ausnahmegenehmigungen

 

Welchen Führerschein braucht man für einen Radlader?

Um mit einem Radlader auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, ist ein Befähigungsnachweis erforderlich. Diese Vorgabe der Berufsgenossenschaft gilt für alle kraftbetriebenen Baumaschinen. Ergänzend muss der Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein. Für Radlader bis zu 20 km/h ist ein Führerschein der Klasse 5 oder L erforderlich.

Für angemeldete Radlader über 20 km/h gilt die Gewichtsbeschränkung. Dies bedeutet, dass die erforderliche Führerscheinklasse vom zulässigen Gesamtgewicht der Baumaschine abhängt.

 

Schadensrisiko trägt der Mieter

Für zulassungsfreie Radlader besteht keine Versicherungspflicht. Daher liegt bei Miet-Radladern das Schadensrisiko oft beim Mieter. Sprich dieses Thema unbedingt bei der Anmietung eines Radladers an, um sicherzustellen, welche Vertragspartei die mit dem öffentlichen Straßenverkehr verbundenen Risiken abdeckt.

Als privater Mieter deckst Du die Risiken über Deine private Haftpflichtversicherung ab, sofern Du dies im Vorfeld mit Deinem Versicherer geklärt hast.

 


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