Mit der Baumaschine im Straßenverkehr

Im Straßenverkehr sieht man immer wieder Baumaschinen, die nicht durch einen Transporter bewegt werden, sondern auf eigener Achse unterwegs sind. Welche Regeln gelten für Baumaschinen im Straßenverkehr? Darf man Baumaschinen auf der Straße fahren? 

Baumaschinen fahren im StraßenverkehrBaumaschinen im Einsatz beim Straßenbau

Darf man Baumaschinen auf der Straße fahren? Die Regeln der StVZO für Arbeitsmaschinen im Straßenverkehr

Um Baumaschinen auf der Straße fahren zu dürfen, müssen einige Regeln beachtet werden: 

Die Baumaschinen müssen gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgerüstet sein. Das Mitführen von weiteren Personen sowie der Transport von Gütern und Anhängern sind verboten. Falls die Baumaschinen scharfe Kanten beispielsweise an der Schaufel oder sonstige mögliche Verletzungsquellen aufweisen, müssen diese durch einen Schutz abgedeckt werden. Außerdem hat die Schaufel während der Fahrt im Straßenverkehr leer und abgesenkt zu sein. Sollte die Baumaschine mit ihren Abmessungen, Achslasten oder ihrer Gesamtmasse die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen bei der Fahrt überschreiten, liegt eine sogenannte "übermäßige Straßenbenutzung" vor (§29 Abs. 3 StVO). In diesem Fall braucht es für die Fahrt eine besondere Erlaubnis und gleichzeitig eine fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO.

 

Kennzeichnung von Baumaschinen im Straßenverkehr

Mit einem gelben Rundumlicht dürfen nur Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung ausgerüstet werden, sofern dies von der Behörde, die die Genehmigung für die Fahrt erteilt hat, vorgeschrieben wurde. Gleiches gilt für die Begleitfahrzeuge bei Schwer- und Großraumtransporten (§52 StVZO). Nach §38 Abs. 3 der StVO ist ein gelbes Blinklicht außerdem zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen und vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen zu warnen. Soll die Rundumleuchte fest am Fahrzeug verbaut werden, auch wenn das Fahrzeug die Bedingungen für einen Einsatz der Leuchte nicht dauerhaft erfüllt, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich.

Das Fahren mit einer Palettengabel im öffentlichen Straßenverkehr ist nicht erlaubt. Die Gabel muss in diesem Fall gesondert transportiert werden. Des Weiteren ist das Anbringen von Geschwindigkeitsschildern links, rechts und hinten an der Baumaschine Pflicht. Da selbstfahrende Baumaschinen bis 20 km/h nicht zulassungspflichtig sind, muss auf der linken Seite ein Besitzerschild mit Vornamen, Nachnamen und Wohnort oder Namen der Firma und Firmensitz sichtbar und dauerhaft angebracht werden. Diese Vorschrift gilt für Firmen und Privatleute (StVZO §64 b). Ansonsten sollten die zusätzlich in der Betriebserlaubnis aufgeführten Maßnahmen beachtet werden, um eine vorschriftsmäßige und sichere Fahrt zu gewährleisten.

Selbstfahrende Baumaschine im Straßenverkehr Miete klarx

Die Schaufel sollte beim Transport leer sein

Welche Baumaschinen sind zulassungspflichtig?

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind zulassungsfrei und damit von der KFZ-Steuer befreit. Bei einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h muss nur eine gültige Betriebs- oder Einzelbetriebserlaubnis vorliegen, damit die Maschine in Betrieb genommen werden darf. Sollte die Höchstgeschwindigkeit der Arbeitsmaschine bei über 20 km/h liegen, ist ein amtliches Kennzeichen (grün) der örtlichen Zulassungsbehörde erforderlich. Für solche Maschinen wird eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ausgestellt, die beim Maschinenbetrieb ständig mitzuführen ist. Weitere Informationen zum Beispiel zur Zulassungspflicht von Radladern findest Du hier: Radlader fahren im öffentlichen Straßenverkehr – Wann ist er straßentauglich?

 

Welcher Führerschein für selbstfahrende Arbeitsmaschinen?

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h

Fahrerlaubnisklassen: Klasse 5, Klasse L

Mitzuführende Dokumente:

  • Allgemeine Betriebserlaubnis
  • ggf. Ausnahmegenehmigung
  • ggf. Spezialgenehmigung für technische Veränderungen

    oder

  • Einzelbetriebserlaubnis/Gutachten
  • ggf. Ausnahmegenehmigung
  • ggf. Spezialgenehmigung für technische Veränderungen

Beschriftung des Fahrzeugs: Vorname, Nachname, Wohnort oder Name der Firma und Firmensitz

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 20 km/h

Fahrerlaubnisklassen:

  • Klasse B: bis 3,5 Tonnen
  • Klasse 3: bis 7,5 Tonnen
  • Klasse 2: über 7,5 Tonnen
  • Klasse C1: bis 7,5 Tonnen
  • Klasse C: über 7,5 Tonnen
  • Klasse L: bis 25 km/h
  • Klasse T: bis 40 km/h (nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke)

Mitzuführende Dokumente:

  • Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Letzte HU-Bescheinigung
  • Letzte AU-Bescheinigung
  • ggf. Ausnahmegenehmigung

 

Brauche ich einen Führerschein für Baumaschinen? Und wer darf selbstfahrende Arbeitsmaschinen fahren?

In einem unserer Artikel beantworten wir ausführlich die Frage, ob man einen Führerschein für Bagger braucht. Im Folgenden geht es um Führerscheinregeln für selbstfahrende Arbeitsmaschinen generell. Das Mindestalter für das Führen einer Baumaschine im Straßenverkehr beträgt 18 Jahre. Der Fahrer muss über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen. Die Anforderungen an die Fahrerlaubnisklasse orientieren sich an der Höchstgeschwindigkeit der Maschine. Bei einer Geschwindigkeit bis 20 km/h wird die Fahrerlaubnis Klasse L bzw. Klasse 5 vorausgesetzt.

 

Welcher Führerschein für Baumaschinen? 

Bei Baumaschinen über 25 km/h gibt das Maschinengewicht den Ausschlag. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen benötigt der Fahrer Klasse B, für Fahrzeuge ab 3,5 bis 7,5 Tonnen Klasse C1 bzw. Klasse 3. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen erfordern Klasse C bzw. Klasse 2. Bei einer Geschwindigkeit bis 40 km/h kommt der Führerschein Klasse T zum Tragen, ist jedoch nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke gültig. Hier ist zu beachten, dass der Fahrer für die Fahrerlaubnisklasse C ab dem 50. Lebensjahr eine erneute und regelmäßige Überprüfung der Augen absolvieren muss. Neben der Fahrerlaubnis ist eine geistige und körperliche Zuverlässigkeit des Fahrers essenziell. Der Fahrer muss vom Unternehmer für die Führung der Maschine beauftragt werden sowie einer Unterweisung für die Führung und Wartung beiwohnen. Nach der Unterweisung ist er verpflichtet, den Unternehmer über seine Befähigung in Kenntnis zu setzen.

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Welche Papiere braucht der Fahrer von Baumaschinen im Straßenverkehr?

Hier wird zwischen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h und über 20 km/h unterschieden, wobei die Fahrerlaubnis bei mehr als sechs Kilometer pro Stunde immer Pflicht ist. Bei Baumaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h besteht zum einen die Möglichkeit, die allgemeine Betriebserlaubnis, ggf. eine Ausnahmegenehmigung und eine Spezialgenehmigung für einzelne technische Veränderungen mitzuführen. Die andere Möglichkeit stellt das Mitführen einer Einzelbetriebserlaubnis mit zugehörigem Gutachten, ggf. einer Ausnahmegenehmigung sowie ggf. einer Spezialgenehmigung für einzelne technische Veränderungen dar.

Baumaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h erfordern das Mitführen der Betriebserlaubnis, des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1), der letzte HU-Bescheinigung (TÜV), der AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung) sowie ggf. einer Ausnahmegenehmigung.

Rückseite eines Führerscheins

Fahrerlaubnis Klasse B und L erlauben das Führen von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 20 km/h bis 3,5 Tonnen

 

Welche Ausrüstung ist für Baumaschinenführer vorgeschrieben?

Der Fahrer der Baumaschine kann normale Schuhe tragen, wenn er damit nicht vor hat, auf der Baustelle auszusteigen. Falls doch, sind Sicherheitsschuhe erforderlich. Gleiches gilt für den Schutzhelm, der nach Verlassen der Fahrerkabine auf der Baustelle getragen werden muss. Außerdem empfiehlt es sich, enganliegende Kleidung zu tragen, um das Hängenbleiben an Bedienelementen zu vermeiden.

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Wenn auch auf der Maschine nicht vorgeschrieben: Sicherheitsschuhe gehören auf jede Baustelle

Zusätzlich dazu muss die Ausrüstung einer Baumaschine einen Verbandskasten, ein Warndreieck, eine Warnweste sowie eine Warnleuchte (über 3,5 Tonnen) und einen Unterlegkeil (über vier Tonnen) umfassen.

 

Was muss man über die Versicherung von Baumaschinen wissen?

Die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit Kennzeichen, also mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h, sind über die KFZ–Haftpflichtversicherung pflichtversichert. Für Maschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 20 km/h gibt es keine Versicherungspflicht. Gerade für Privatpersonen ergibt sich hier ein Risiko: Private Haftpflichtversicherungen decken das Schadensrisiko meistens nicht automatisch ab. Als privater Bauherr ist es daher ratsam, das Schadensrisiko in die Haftpflichtversicherung aufnehmen zu lassen. Weitere Informationen zur Versicherung von gemieteten Baumaschinen von klarx findest Du in diesem Artikel: Miet-Lexikon: Versicherungen für Bauherren

 

Sichtfeld bei Baumaschinen – was muss beachtet werden?

Da der Sicherheitsaspekt bei der Arbeit mit Baumaschinen eine große Rolle spielt, müssen Vorkehrungen getroffen werden, falls das Sichtfeld des Fahrers eingeschränkt ist. Für Fahrzeuge, deren Bauart den Fahrzeugführern kein ausreichendes Sichtfeld lässt, braucht es eine Erlaubnis (§29 Abs. 3 StVO), welche bei der Fahrt mitgeführt werden muss. Eine solche Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn für das Fahrzeug eine fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO vorliegt.

 

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