Miet-Lexikon: Wiederbeschaffungswert von Baumaschinen

Was versteht man unter dem Wiederbeschaffungswert von Baumaschinen? Und wie wird er berechnet?

Wiederbeschaffungswert – Definition

Als Wiederbeschaffungswert einer Baumaschine werden diejenigen Kosten verstanden, die anfallen, um an einem Bewertungsstichtag eine Maschine gleicher Qualität wiederbeschaffen zu können. Dabei darf der Wiederbeschaffungswert nicht mit dem Verkehrswert (gelegentlich auch als Zeitwert bezeichnet) einer Maschine gleichgesetzt werden. Der Verkehrswert der Maschine ergibt sich unter Berücksichtigung von Faktoren wie Alter der Maschine, Wartungszustand, Nutzungsdauer und aktueller Nachfrage auf dem Markt: Der Verkehrswert ist damit der Wert, den man beim Verkauf der Maschine am Stichtag erzielen würde – der Wiederbeschaffungswert hingegen ist der Wert, den man für den Erwerb einer gleichwertigen Maschine am Stichtag aufbringen müsste. Die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis ist damit auch die Differenz zwischen Verkehrswert und Wiederbeschaffungswert.

 

Berechnung des Wiederbeschaffungswerts von Baumaschinen

In der Baugeräteliste (BGL) 2020 findest Du die mittleren Neuwerte der gebräuchlichsten Maschinenfabrikate. Dabei handelt es sich um Mittelwerte der Listenpreise inklusive der sogenannten Bezugskosten (Fracht, Verpackung, Zoll), jedoch ohne Umsatz- bzw. Mehrwersteuer. Ein solcher mittlerer Neuwert bezieht sich auf ein komplett ausgerüstetes und betriebsbereites Gerät ohne Kraftstoff und ohne Ersatzteile.

Die mittleren Neuwerte stehen in der BGL 2020 mit der Preisbasis für das Jahr 2020. Die Anschaffungskosten der Maschinen entwickeln sich jedoch im Laufe der Zeit. Dies musst Du berücksichtigen, wenn Du den mittleren Neuwert für die Wiederbeschaffung in einem bestimmten Jahr X berechnen willst. Dafür brauchst Du neben dem mittleren Neuwert aus der BGL 2020 zusätzlich den Erzeugerpreisindex “Maschinen für die Bauwirtschaft” des Statistischen Bundesamts für das Jahr X (den Erzeugerpreisindex veröffentlicht das Statistische Bundesamt unter der Fachserie 17 Reihe 2; online unter: https://www.destatis.de/DE/Service/Bibliothek/_publikationen-fachserienliste-17.html). Es gilt zum Beispiel:

Mittlerer Neuwert für die Wiederbeschaffung im Jahre 2021 = mittlerer Neuwert aus der BGL 2020 multipliziert mit dem Erzeugerpreisindex für Baumaschinen im Jahr 2021. Das Ergebnis wird anschließend durch 100 geteilt.

Wichtig ist hierbei, denjenigen Erzeugerpreisindex auszuwählen, der sich (genau wie die BGL 2020) auf die Preisbasis 2020 bezieht (für das Jahr 2020 muss dieser Erzeugerpreisindex also den Wert 100 haben). Sollte der Erzeugerpreisindex nicht für das Jahr 2020 den Wert 100 haben, muss auf eine entsprechende Umrechnungstabelle zurückgegriffen werden.

Wenn nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern der Verkehrswert (zum Unterschied siehe oben in diesem Beitrag) berechnet werden soll, spielen neben dem Wiederbeschaffungswert auch Faktoren wie Alter der Maschine, Wartungszustand, Nutzungsdauer und aktuelle Nachfrage auf dem Markt eine Rolle.

 


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