Miet-Lexikon: Versicherungen für Bauherren

Versicherungen können für diverse Bereiche abgeschlossen werden und sichern im Fall von eintretenden Risiken den Versicherten ab. Hierbei zahlt der Versicherte der Vertragspartei einen bestimmten Betrag, um von dieser im Schadensfall Unterstützung zu erhalten. 

Vor allem auf Baustellen können Versicherungen Beteiligte und Partner absichern und schützen. Bauunternehmen gehen bei jedem Bauvertrag große Risiken ein, die im schlimmsten Fall zu einer Bedrohung der Existenz führen können. Mögliche Schäden können hierbei sein:

  • Umkippen eines Kranes
  • Einstürzen von Baugerüsten
  • Vandalismus und Diebstahl durch dritte Personen

Die wichtigsten Versicherungen für Bauherren

Es gibt eine Vielzahl von Versicherungen, die für Bauherren maßgeblich sind und vor finanziellen Belastungen schützen. Die wichtigsten Versicherungen für Bauherren sind die Bauherrenhaftplicht-Versicherung, die Bauleistungsversicherung, die Bauhelfer-Unfallversicherung, die Baugeräte-Versicherung und die Baubetriebs-Haftpflicht-Versicherung. 

Abdeckung der Leistungen – Versicherungen für Bauherren

Der Versicherungsstandard ist die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung. Sie versichert den Bauherren gegen mögliche Risiken, die im Zusammenhang mit dem Bau auftreten könnten.

Die Bauleistungsversicherung schützt vor unvorhersehbaren Schäden, die durch Unwetter oder durch Handlungen Dritter, wie zum Beispiel Vandalismus, entstehen könnten. 

Die Baubetriebs-Haftpflicht-Versicherung übernimmt den Schutz von Schäden, die an dritten Personen entstanden sind. Darunter fallen Folgeschäden aus einer fehlerhaften Bauleistung oder auch Schäden an Nachbarbebauungen. 

Eine Baugeräte-Versicherung übernimmt einen Teil oder alle Kosten im Falle eines Schadens an den Baugeräten. Hierbei gibt es zwei Versicherungen, einmal die Kaskoversicherung von Baugeräten (ABG) und die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren Geräten (ABMG). 

 

Baumaschinen mieten bei klarx – wie bin ich versichert?

Wird keine Haftungsbeschränkung vereinbart, so haftet der Mieter für jegliche Schäden an dem Mietgerät (gleichgültig, ob vom Mieter oder von Dritten verursacht) und für den Verlust oder Diebstahl während der Mietzeit. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, das Gerät für die Dauer der Mietzeit gegen Schäden aller Art, soweit versicherbar, zugunsten des Vermieters zu versichern und die Deckungszusage der Versicherungsgesellschaft vor Beginn dem Vermieter vorzulegen. 

Wenn Du Maschinen bei klarx mietest, erhältst Du ohne Ausnahme eine Haftungsbegrenzung von uns, die Dich gegen Schäden am Mietgerät versichert. Für den Fall, dass Du bereits selbst eine besitzt, bitten wir Dich um einen Nachweis. 

Weitere Informationen hierzu lassen sich in unseren AGB finden.

 


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