Miet-Lexikon: Umweltplakette für Baumaschinen

Braucht man für Baumaschinen eine grüne Plakette? Welche Regelungen müssen beachtet werden und wie kann man durch die Baumaschinenmiete zur Emissionsreduktion und damit zum Klimaschutz beitragen?

Definition Umweltplakette

Seit 2008 ist die sogenannte Umweltplakette (auch Feinstaubplakette genannt) für alle Fahrzeugtypen außer Leichtfahrzeuge verpflichtend. In einem Stufensystem werden vier Schadstoffgruppen unterschieden: Fahrzeuge erhalten je nach Abgasverhalten entweder eine grüne, eine gelbe, eine rote oder keine Umweltplakette. Mittlerweile wurden in deutschen Städten über 60 Umweltzonen eingerichtet, die größtenteils nur mit einer grünen Plakette befahren werden dürfen. Die Umweltzonen sollen einen Beitrag zur Reduzierung der Feinstaub- und Stickstoffoxid-Emissionen leisten und so Gefahren für die Gesundheit wie Atemwegserkrankungen verhindern.

Braucht eine Baumaschine eine Umweltplakette?

Nach wie vor gilt die Regelung, dass Baumaschinen ebenso wie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen keine Feinstaubplakette benötigen. Damit können Baumaschinen in den Umweltzonen, die als Maßnahme gegen Luftbelastung mittlerweile in zahlreichen deutschen Städten eingerichtet worden sind, uneingeschränkt genutzt werden.

Das Umweltbundesamt und die Umweltplakette

Das Umweltbundesamt setzt sich dafür ein, die Regelung der Umweltzonen auch auf Baumaschinen auszuweiten. Baumaschinen können im unmittelbaren Umfeld ihres Einsatzortes zur Luftbelastung beitragen. Da zum einen Baumaschinen oftmals recht alt sind und zum anderen die Abgasgesetzgebung für mobile Maschinen auf europäischer Ebene weniger streng als beispielsweise für PKWs ist, kann der Einsatz von Baumaschinen zu einer lokalen Überschreitung von Belastungsgrenzwerten beitragen. Als möglichen Ausweg empfiehlt das Umweltbundesamt eine Verjüngung des Maschinenparks und eine Nachrüstung alter Maschinen mit Partikelfiltern.

Sollten in Zukunft auch Baumaschinen von strengeren Regeln betroffen sein, wäre einerseits eine Implementierung in das Vergaberecht denkbar, sodass beispielsweise bei öffentlichen Ausschreibungen emissionsarme Baumaschinen bevorzugt werden. Andererseits könnte durch die Umweltzonen ein Einsatz alter und nicht nachgerüsteter Maschinen in Gebieten mit hoher Feinstaubbelastung verhindert werden, indem solchen Maschinen die Einfahrt in die Umweltzonen verboten wird.

Umweltzeichen “Blauer Engel”

Eine weitere Maßnahme des Bundesministeriums für Umwelt stellt das Umweltzeichen “Blauer Engel” dar, das von der Jury Umweltzeichen vergeben wird und lärm- und emissionsarme Baumaschinen auszeichnet. Auch dieses Zeichen kann bei der Vergabe von öffentlichen Ausschreibungen als Bewertungskriterium herangezogen werden.

Welche länderspezifischen Regelungen gibt es?

Allerdings müssen gewisse bundesländerspezifische Ausnahmen beachtet werden: Seit Juli 2015 hat die Senatsverwaltung in Berlin Anforderungen an Emissionsgrenzen und Partikelminderungssysteme bei öffentlichen Ausschreibung in das Vergaberecht aufgenommen. Mittlerweile gibt es in Berlin auch vier Plaketten (grau, weißgrün, dunkelgrün, blau) für Baumaschinen, die ein Umweltzeichen im Sinne des Vergaberechts darstellen und Auskunft über Abgasstandard und Partikelfilter einer Baumaschine geben. Seit 2016 gelten ähnliche Regelungen auch in Bremen.

Umwelt durch Baumaschinenmiete schützen

Sowohl die Verjüngung des eigenen Maschinenparks als auch die Nachrüstung mit Partikelfiltern verursachen hohe Kosten. Wer den finanziellen Mehraufwand vermeiden und trotzdem jederzeit auf moderne, emissionsarme Maschinen zugreifen möchte, findet in der Baumaschinenvermietung klarx den perfekten Partner: Mit 4.500 Mietpartern in ganz Deutschland und Österreich können wir auf ein umfangreiches Netzwerk zurückgreifen und stets moderne Baumaschinen zur Miete anbieten, die Emissionsgrenzwerte einhalten und teilweise bereits mit alternativen Antrieben (Elektro/Hybrid) ausgestattet sind.

 


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