Miet-Lexikon: Mindestmietzeit bei klarx

Dieser Lexikon-Artikel beschäftigt sich mit der Mindestmietzeit von Baumaschinen bei klarx.

Die Mindestmietzeit legt die Mindestzahl an Stunden, Tagen oder Wochen fest, die eine bestimmte Maschine bei klarx gemietet werden muss. Je nach Produktkategorie gelten verschiedene Mindestmietzeiten.

Mindestmietzeit bei Mobilkrane 

Die Mindestmietzeit bei Mobilkranen wird auf Stundenbasis berechnet und ist vom Gewicht abhängig. Hierbei gelten bei klarx folgende Bestimmungen:

  • 30t bis 90t Mobilkran: Mindestmietzeit 2 Stunden
  • 100t bis 130t Mobilkran: Mindestmietzeit 4 Stunden
  • 160t und 180t Mobilkran: Mindestmietzeit 6 Stunden
  • 200t bis 1200t:  Mobilkran: Mindestmietzeit 10 Stunden
  • MK88: Mindestmietzeit 5 Stunden
  • MK140 Mobilbaukran von Liebherr: Mindestmietzeit 10 Stunden

Mindestmietzeit bei Baumaschinen

Die Mindestmietzeit von Baumaschinen wie Baggern, Ladern, Gabelstaplern oder Dumpern beträgt bei klarx einen Tag, was bis zu 8 Arbeitsstunden entspricht. Handelt es sich um größere Spezialmaschinen, kann es zu einer Abweichung der Mindestmietzeit kommen. Die Mindestmietzeit hängt dann von dem logistischen Aufwand und der Maschine per se ab. Bei Mannschaftscontainern, Materialcontainern und auch Bürocontainern beträgt die Mindestmietzeit einen Monat. Ein Monat wird mit bis zu 22 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche angesetzt.

 

Weitere Informationen zur Mindestmietzeit

In den AGB von klarx lassen sich weitere Informationen bezüglich der Mindestmietzeit von Baumaschinen, Bauequipment und Kranen finden. Ausführliche Informationen, die speziell auf Deine Miete zugeschnitten sind, erhältst Du jederzeit von Deinem persönlichen Ansprechpartner bei klarx. 

 


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