Miet-Lexikon: Helmpflicht

Auf Baustellen besteht stets das Risiko, dass herabfallende oder umstürzende Gegenstände zu Verletzungen führen. Ein Bauhelm kann vor gefährlichen Kopfverletzungen schützen und damit im Ernstfall Leben retten. In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen: Gibt es eine Helmpflicht auf Baustellen? Wer muss auf einer Baustelle einen Helm tragen? Gibt es Ausnahmen von der Helmpflicht?

 

Helmpflicht auf der Baustelle – Definition

Es wird durch den Gesetzgeber keine generelle Helmpflicht vorgeschrieben. Stattdessen liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob auf einer Baustelle Schutzhelme getragen werden müssen. Der Arbeitgeber orientiert sich bei dieser Entscheidung an §§4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes, nach denen er mögliche Gefahren auf der Baustelle ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen muss. Eine zusätzliche Orientierung bei der Einschätzung möglicher Gefahren in Bezug auf die Helmpflicht bieten die DGUV-Regeln zur Benutzung von Kopfschutz.

Sollte der Arbeitgeber zu dem Schluss kommen, dass eine Helmpflicht notwendig ist (was auf den allermeisten Baustellen der Fall ist), muss er allen Mitarbeitern einen Bauhelm kostenfrei zur Verfügung stellen. Die Mitarbeiter wiederum sind gemäß §15 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, den Kopfschutz zu tragen. Außerdem muss der Arbeitgeber zu Beginn eine Unterweisung zur richtigen Benutzung und Pflege der Schutzhelme durchführen.

 

Welcher Schutzhelm ist für Baustellen geeignet?

Auf Baustellen kommen Schutzhelme nach den Normen DIN EN 397 und EN 14052 zum Einsatz – die Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber entscheidet, welcher Schutzhelm getragen werden muss. Schutzhelme sollten regelmäßig auf Schäden überprüft und ausgetauscht werden, da Witterungseinflüsse wie Sonnenlicht und mechanische Beanspruchung den Kunststoff spröde werden lassen. Helme aus thermoplastischem Kunststoff müssen alle vier Jahre, Helme aus duroplastischem Kunststoff alle acht Jahre ersetzt werden. Gleichzeitig müssen die Mitarbeiter selbst ihre Helme auf sichtbare Schäden wie Haarrisse oder Auffälligkeiten wie ein Knacken beim seitlichen Eindrücken des Helms oder beim Verbiegen des Schirms prüfen.

Was bei der Schutzausrüstung neben dem Bauhelm zu beachten ist, erfährst Du in unserem Artikel zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) auf der Baustelle

 

Gibt es Ausnahmen von der Helmpflicht?

Es gibt keine Ausnahmen von der Helmpflicht. Auch wenn der Helm unangenehm zu tragen sein sollte, kann man sich nicht von der Helmpflicht befreien lassen. Stattdessen sollte auf einen Helm mit besserer Passform oder geringerem Gewicht zurückgegriffen werden. Wenn die Helmpflicht verletzt werden sollte, drohen hohe Bußgelder. Überprüft wird die Einhaltung von der BG Bau und den Landesämtern für Arbeitsschutz.

 

Was bedeuten die unterschiedlichen Helmfarben?

Auch wenn es keine Vorschrift zur Farbe des Bauhelms gibt, kann man sich vor allem auf größeren Baustellen oft an folgender Zuordnung orientieren:

  • Weißer Helm: Bauleiter, Architekten, Poliere, Besucher
  • Gelber Helm: Bauarbeiter, Maurer, Lagerverwalter
  • Roter Helm: Vorarbeiter, Elektriker, Forstarbeiter
  • Blauer Helm: Schlosser, Sanitär-Handwerker
  • Grüner Helm: Zimmermänner
  • Oranger Helm: Stahlbetonbauer, Forstarbeiter, Sicherheitsbeauftragte

Allerdings werden diese “Regeln” bei weitem nicht auf allen Baustellen (streng) eingehalten.

 


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