Miet-Lexikon: Baustellenabsperrung

Welche Gesetzesvorschriften bezüglich einer Baustellenabsperrung gelten und wie man seine Baustelle absichern kann

Baustellenabsperrung – was bedeutet das?

Eine Baustellenabsperrung oder auch eine Sicherung der Baustelle ist vor jedem Baubeginn gewissenhaft durchzuführen. Unter einer Baustellenabsperrung versteht man die ausreichende Sicherung des Zutritts vor Unbefugten, die sich beim Betreten einer Baustelle in Lebensgefahr begeben könnten.

 

Baustellenabsperrung laut Gesetz

Die Richtlinien zur Baustellenabsicherung sind in der Baustellenverordnung verankert. Die Baustellenverordnung (BaustellV) fasst alle Richtlinien und Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie der Verkehrssicherungspflicht zusammen.

Die wichtigsten Grundlagen für die Baustellenabsicherung lassen sich hier finden:

Wann muss eine Baustelle abgesichert werden?

Eine Baustelle muss immer abgesichert werden. Je nach den Gegebenheiten vor Ort sind hierfür verschiedene Maßnahmen erforderlich: Hinweisschilder, Leuchtsignale, Markierungen, Schutzwände oder auch Bauzäune sorgen für Sicherheit und zeigen auf, dass die Baustelle nicht von Außenstehenden betreten werden darf. Die Absicherung einer Baustelle soll nicht nur Unbefugte schützen, sondern auch die Arbeiter auf der Baustelle selbst.
Übrigens: Ein einfaches "Eltern haften für Ihre Kinder" Hinweisschild befreit den Bauherren nicht von seiner Aufsichtspflicht!

 

Pflichten des Bauherren und Übertragung der Absicherung auf Dritte

In erster Linie ist der Bauherr für die Absicherung der Baustelle verantwortlich, denn er veranlasst das Bauvorhaben. Somit haftet er für Schäden, die bei unzureichender oder fehlender Baustellenabsperrung entstehen können. Der Bauherr kann diese Pflicht aber beispielsweise an Bauunternehmer delegieren, sodass er nur noch eine Aufsichts- und Kontrollpflicht hat – ganz aus der Haftung befreien kann er sich allerdings nicht. Der Bauunternehmer ist dann für die Einrichtung und den sicheren Betrieb der Baustelle verantwortlich – weil er diese Pflicht vom Bauherrn übernimmt und weil er es ist, der mögliche Gefahrenquellen durch seine Arbeit schafft sowie entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ergreifen kann.

 

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