Gabelstapler Versicherung und technische Sicherheit im Fokus

Gabelstapler – Sicherheit beim Fahren und Versicherung gegen mögliche Unfälle. Wir klären auf

Anfahren, kippen und stürzen: Jedes Jahr werden über 30.000 Arbeitsunfälle mit Gabelstaplern, Hubwagen und Co. registriert. Damit sind Gabelstapler und andere Flurförderfahrzeuge an etwa 15% aller gemeldeten Transportunfälle beteiligt. Woran das liegt und wie man sich gegen mögliche Unfallkosten versichern kann

Ein Gabelstapler bei der Arbeit

Unfallursachen mit Gabelstaplerbeteiligung

Die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen hat die häufigsten Ursachen für Gabelstapler-Unfälle veröffentlicht (nach Häufigkeit sortiert):

1. Personen werden von rückwärts fahrenden Gabelstaplern gerammt oder überrollt.

2. Personen werden von rollender oder kippender Last getroffen.

3. Beim Ab- oder Aufladen stürzen Arbeiter von der Ladefläche des Gabelstaplers ab.

4. Es kommt zu Unfällen und Stürzen durch die Nutzung ungeeigneter Arbeitsbühnen.

5. Fahrer werden durch ihren kippenden Gabelstapler erfasst und oftmals eingequetscht.

6. Beschäftigte werden von vorwärts fahrenden Gabelstaplern getroffen und überrollt.

 

Der passende Versicherungsschutz Für Gabelstapler

Die Unfallzahlen machen deutlich, welche Gefahren der Umgang mit Gabelstaplern tatsächlich birgt. Die Beteiligten unterschätzen dabei oftmals das eingeschränkte Sichtfeld des Fahrers. Denn der sieht Personen im näheren Umfeld je nach Situation und Position erst spät und manchmal auch gar nicht. Zudem kommt es häufig zu Kippunfällen – in einigen Fällen sogar mit tödlichem Ausgang. Tragische Ereignisse dieser Art zeigen, dass zum einen die Sicherheit und zum anderen ein passender Versicherungsschutz wichtige Themen für Bauunternehmer sind.

 

Der Sicherheitsstandard hat sich grundsätzlich erhöht

Um die Sicherheit zu verbessern, sind mittlerweile viele Maßnahmen im Hinblick auf die Stapler-Sicherheit umgesetzt worden. So werden zum Beispiel die bei klarx – der führenden digitalen Plattform für die Miete von Baumaschinen in Europa – erhältlichen Gabelstapler regelmäßig nach FEM 4.004 geprüft. FEM steht für den europäischen Wirtschaftsverband "Fédération Européenne de la Manutention". Basis der Prüfung stellen sowohl die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als auch die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV D27 dar. Im Fokus der Prüfung stehen dabei:
  • die integrierten Hubeinrichtungen
  • die Fahrersitze sowie die Bedienelemente
  • der Fahrantrieb und die Bremsen
  • das Hydrauliksystem
  • der Fahrzeugrahmen und die mitgeführte Sicherheitsausrüstung

 

Wann ist eine Gabelstapler Versicherung erforderlich?

Trotz dieser Prüfungen und der stetigen Weiterentwicklung von technischen Sicherheitssystemen ist in den meisten Fällen eine Versicherung für Gabelstapler nicht nur äußerst empfehlenswert, sondern – je nach Fall – auch gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Wahl der passenden beziehungsweise erforderlichen Versicherung ist dabei immer zu berücksichtigen, dass Arbeitsunfälle mit Sach- oder Personenschäden häufig hohe Kosten verursachen. Um sich davor zu schützen, sollte auf eine Gabelstapler-Versicherung nicht verzichtet werden – selbst wenn das Gesetz in einem Fall keine Versicherung vorschreibt.

 

Den passenden Versicherungsschutz finden – 3 Szenarien

  1. Liegt die Höchstgeschwindigkeit eines Gabelstaplers unter 20 km/h, muss keine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Allerdings sind Stapler, die nicht schneller als sechs Kilometer pro Stunde unterwegs sind, in der Regel über die normale Betriebshaftpflichtversicherung versichert. Bei schnelleren Staplern (über sechs bis 20 km/h) muss eine solche Übernahme in die Betriebshaftpflicht erst nachgefragt werden. Sollte die Aufnahme nicht klappen, wird eine Gabelstapler-Versicherung dennoch dringend empfohlen, da Unfälle nicht ausgeschlossen werden können. Gerade bei entsprechendem Zeitdruck und unübersichtlichen Transportsituationen kann es schnell zu Fahr- und Bedienfehlern kommen.
     
  2. Bei einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h schreibt der Gesetzgeber den Abschluss einer Gabelstapler-Versicherung vor. Es drohen Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr, wenn der entsprechende Versicherungsschutz nicht nachgewiesen werden kann. Die Betriebshaftpflicht bleibt grundsätzlich außen vor. Denn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit integrierter Gabelstapler-Versicherungspolice ist im Gegensatz zu einer reinen Gabelstapler-Versicherung in diesem Fall keine gesetzliche Vorschrift.
     
  3. Befährt ein Gabelstapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h  ausschließlich nicht öffentliche Bereiche, kann die Gabelstapler-Versicherung meistens in die Betriebshaftpflichtversicherung integriert werden. Der Gesetzgeber schreibt hier keine autarke Gabelstapler-Versicherung vor.

 

Deckungssummen, Prämien und Co. – Auf die Feinheiten achten

Generell deckt die Gabelstapler-Versicherung Sachschäden ab, die vom Stapler selbst verursacht werden. Welche Gabelstapler-Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden können, hängt dabei immer von der Art der Versicherung ab. Handelt es sich um die Betriebshaftpflichtversicherung, geht es um die Schadensregulierung von Ansprüchen des Gesetzgebers mit entsprechendem privatrechtlichen Inhalt. Bei einer reinen Stapler-Versicherung im Rahmen einer KFZ-Versicherung werden dagegen die gesetzlichen Ansprüche des jeweils Geschädigten befriedigt. Zudem bietet eine solche Versicherung eine unbegrenzte Deckungssumme, während diese bei der Betriebshaftpflicht zwischen einer und fünf Millionen Euro liegt. Die freiwillige Gabelstapler-Versicherung in der Betriebshaftpflichtversicherung ist dabei in der Regel prämienfrei, während der Versicherungsschutz im Rahmen einer KFZ-Versicherung jährlich – je nach Anbieter – zwischen 50 und 100 Euro kostet.

 


Disclaimer:
Wir machen darauf aufmerksam, dass unser Web-Angebot lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Inhalte unserer Internetseite – vor allem die Rechtsbeiträge – werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen.